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Friedhof

Unser Friedhof in Osterrönfeld wird seit vielen Jahren vom Friedhofswerk der Kirchengemeinde Rendsburg verwaltet und bewirtschaftet.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Friedhof wenden Sie sich daher gerne an folgende Ansprechpartner/Ansprechpartnerinnen:

 

zuständig für den Friedhof Osterrönfeld ist in der Kirchengemeinde Rendsburg:

Friedhofsverwalter Herr Detlef Thiedemann

Telefonische Erreichbarkeit:
montags - freitags 9:00 - 10:00 Uhr
und
mittwochs 15:00 - 16:00 Uhr

Tel.: 04331 24659. 

E-Mail: detlef.thiedemann[at]kkre.de

 

vor Ort in Osterrönfeld berät

Friedhofsmitarbeiter Herr Michael Hain

Herr Hain ist am Montag, Mittwoch und in den

geraden Wochen am Donnerstag auf dem Friedhof

Osterrönfeld anzutreffen.

Tel.: 04331 / 8 33 51   

 

Anprechpartnerin für Fragen, die Rechnungen, Grabscheine, Laufzeiten usw. betreffen ist

Kirchenkreismitarbeiterin Frau Birgitta Link

Tel.: 04331 / 59 03 155

E-Mail: birgitta.link[at]kkre.de

Aus dem Gemeindebrief

Die neue Gebührensatzung sowie auch die neue Friedhofssatzung für den Friedhof in Osterrönfeld wurde am 10. März 2025
kirchenaufsichtlich genehmigt und konnte somit erst zum 1. April
dieses Jahres in Kraft treten.

Die Gespräche zwischen der Kommune, dem Amt Eiderkanal und kirchlicher Seite zur Kommunalisierung des Friedhofes werden fortgeführt.

Das Amt Eiderkanal hat einer zweimonatigen Fristverlängerung zur
Begründung des kirchlichen Widerspruchs und Klärung der genauen Sachverhalte im Hinblick auf den Defizitausgleich zugestimmt.

Bis zur Klärung der offenen Fragen und den Erfordernissen eines
möglichen Verkaufs des Friedhofs ist die Übergabe des Friedhofs an
die Kommune zum 01.01.2025 nicht mehr realistisch.  Um bestehende Arbeitsverhältnisse nicht zu gefährden, wurde die Frist in Absprache mit Bürgermeister Hans Georg Vollquardts um ein Jahr verlängert.

Weiterhin hat der Friedhofsausschuss für den Friedhof beschlossen, die Nebenwege zu Rasenflächen werden zu lassen. Das Aussehen der Gräber sollte im Sinne einer naturnahen Gestaltung geschehen,
demzufolge das Einbringen von kleinen Steinen auf den Grabflächen,
sogenannte „Schottergräber“ nicht zulässig sind. Die Friedhofsmitarbeiter sind angehalten, auf Einhaltung dieser Regelung zu achten.

Christel Kohnert (Gemeindebrief Juni - September 2025)